Nur hab ich keine Arcade sondern eine bei der 20 Gb von Anfang an dabei waren.
Ergebnis 1 bis 10 von 12
Thema: Festplatte nur Zubehoer?
Hybrid-Darstellung
-
22.02.2009, 14:52 #1
- Registriert seit
- 22.02.2009
- Beiträge
- 2
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
-
22.02.2009, 15:57 #2
- Registriert seit
- 09.07.2008
- Beiträge
- 526
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 8 (100%)
ist trotzdem zubehör.
ob es darauf nur 1jahr garantie gibt, steht auf nem anderen blatt papier.Geändert von Teepee86 (22.02.2009 um 16:07 Uhr)
-
23.02.2009, 01:40 #3
- Registriert seit
- 03.05.2008
- Beiträge
- 27
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Wann haste die Box gekauft? Denn ob Microsoft nur ein Jahr Garantie gibt ist doch relativ egal wenn man noch Anspruch auf die 2 Jahre Gewährleistung (beim Händler) hat. Zwar gibt es nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr, aber versuchen kann man es ja. Dabei ist aber zu beachten, dass nicht Microsoft sondern der Händler dein Ansprechpartner ist wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest.
Man merke: Garatie und Gewährleistungen sind zwei verschiedene Dinge. Die Garantie kann der Hersteller nach belieben geben, die Gewährleistung (2 Jahre bei Neugeräten) hingegen ist pflicht.
Das hier ist keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich den Stand meines Wissens dar.
-
23.02.2009, 17:12 #4
- Registriert seit
- 02.08.2006
- Beiträge
- 3.620
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 12 (100%)
und ausserdem UNBEDINGT die fristen vergleichen. garantie zählt ab dem tag wo du die konsole gekauft hast und nicht das datum was sich ms raussucht.
bei mir waren es 4monate weniger. und ich bin sicher nicht der einzigste.
also rechnung raussuchen und beim support anrufen und vergleichen
die wollen dann natürlich auch die rechnung sehen
mfgZitat von den Chinesen
Zitat von Phill Schiller
-
24.02.2009, 01:09 #5
- Registriert seit
- 03.05.2008
- Beiträge
- 27
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist kann sich MS sehr wohl das Datum aussuchen, bei der Gewährleistung zählt das Rechnungsdatum.
-
24.02.2009, 11:47 #6
- Registriert seit
- 02.08.2006
- Beiträge
- 3.620
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 12 (100%)
wenn 2jahre gewährleistung gesetz sind und sie freiwillig das erste jahr garantie geben müssen sie auch korrekt starten sonst haut es mit der gewährleistung auch nicht mehr hin
somit können sie sich nicht aussuchen wann sie diese beginnen.
was wäre das auch fürne logik wenn die garantie dann beginnt wenn die konsole ausgeliefert wird an die läden und erst 5monate später durch irgendwen gekauft wird
versuchen tun sies natürlich.Geändert von PinkyR (24.02.2009 um 11:51 Uhr)
Zitat von den Chinesen
Zitat von Phill Schiller
-
25.02.2009, 09:23 #7
- Registriert seit
- 10.01.2009
- Beiträge
- 254
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 2 (100%)
ja,dann hat er ja gute Chancen....
"Also ein halbes Jahr war die Festplatte tadellos...und dann ging sie kaputt...aber die war ja vorher schon Kaputt und das kann ich beweisen...!!"
viel Spass dabei
Mein Tipp an den Threadersteller:
Da sich in Foren gerne "Möchtegern-Juristen" tummeln,die gute bis unbrauchbare Tipps zu jeder Rechtsfrage abgeben,geh lieber zu einem ECHTEN Profi (Anwalt).Der kann dir sagen was Sache ist.
Ausserdem ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei.
Selbst das gesunde "Rechtsempfinden" spiegelt nicht immer geltendes Gesetz wieder.Geändert von bic_zip (25.02.2009 um 09:30 Uhr)
-
25.02.2009, 12:11 #8
-
26.02.2009, 01:36 #9
- Registriert seit
- 03.05.2008
- Beiträge
- 27
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Wer spricht hier von Chancen, es sind doch vielmehr die Fakten, es ist natürlich recht schwierig nachzuweisen, dass das Gerät von Anfang an einen Defekt hatte aber man kann ja mit dem Händler sprechen, vielleicht ist dieser ja kulant?
Ja klar für 60 Euro Artikel nen RA nehmen ist klar, sonst hat man ja auch keine anderen Sorgen. Wo du hier einen „Möchtegern-Juristen” sieht frag ich mich aber doch - man wird ja wohl noch als Laie seine Ansicht über eine bestimmte Rechtslage äußern dürfen!?
Aber noch einen schönen Donnerstag und gute Nacht
-
26.02.2009, 12:40 #10
- Registriert seit
- 10.01.2009
- Beiträge
- 254
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 2 (100%)
Klar kannst du dein Halbwissen hier verbreiten,nützt nur keinem was!
Mein Tipp an dich,versuchen den Hauptschulabschluß zu machen,Abendschule besuchen und dann in der VHS einen Kurs für "Hobbyjuristen" besuchen.
Es ist auch nicht schwierig nachzuweisen das die Platte von Anfang an defekt war.
Es ist nämlich UNMÖGLICH.
Entweder er glaubt dem Support und gibt sich damit zufrieden oder er hat eine RV und geht zum Anwalt,wenn er meint das er beschissen wird.
Aber ich vergaß das man als Kind vielleicht noch keine RV hat/braucht.
Wie gesagt:Schluck die Info vom Support und hol dir für ein paar Kröten eine neue ZUBEHÖR Festplatte.