Hey,
ich hab vorgestern nach einem ROD meine XBOX 360 von Microsoft endlich zurueck bekommen, doch es kam direkt der Fehler E68. Ohne Festplatte lief die Xbox ohne Probleme. Dann hab ich mal bei der Service Nummer angerufen und mir wurde gesagt es handele sich um einen Festplattendefekt und da die Festplatte nur Zubehoer ist, gibt es darauf nur ein Jahr Garantie, das bei mir gerade erst abgelaufen ist. Ist die Festplatte wirklich nur Zubehoer? denn eigentlich war die ja von Anfang an bei der Konsole dabei.
Ergebnis 1 bis 10 von 12
Thema: Festplatte nur Zubehoer?
Hybrid-Darstellung
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22.02.2009, 13:03 #1
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Festplatte nur Zubehoer?
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22.02.2009, 14:44 #2
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22.02.2009, 14:52 #3
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Nur hab ich keine Arcade sondern eine bei der 20 Gb von Anfang an dabei waren.
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22.02.2009, 15:57 #4
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ist trotzdem zubehör.
ob es darauf nur 1jahr garantie gibt, steht auf nem anderen blatt papier.Geändert von Teepee86 (22.02.2009 um 16:07 Uhr)
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23.02.2009, 01:40 #5
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Wann haste die Box gekauft? Denn ob Microsoft nur ein Jahr Garantie gibt ist doch relativ egal wenn man noch Anspruch auf die 2 Jahre Gewährleistung (beim Händler) hat. Zwar gibt es nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr, aber versuchen kann man es ja. Dabei ist aber zu beachten, dass nicht Microsoft sondern der Händler dein Ansprechpartner ist wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest.
Man merke: Garatie und Gewährleistungen sind zwei verschiedene Dinge. Die Garantie kann der Hersteller nach belieben geben, die Gewährleistung (2 Jahre bei Neugeräten) hingegen ist pflicht.
Das hier ist keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich den Stand meines Wissens dar.
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23.02.2009, 17:12 #6
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und ausserdem UNBEDINGT die fristen vergleichen. garantie zählt ab dem tag wo du die konsole gekauft hast und nicht das datum was sich ms raussucht.
bei mir waren es 4monate weniger. und ich bin sicher nicht der einzigste.
also rechnung raussuchen und beim support anrufen und vergleichen
die wollen dann natürlich auch die rechnung sehen
mfgZitat von den Chinesen
Zitat von Phill Schiller
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25.02.2009, 09:23 #7
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ja,dann hat er ja gute Chancen....
"Also ein halbes Jahr war die Festplatte tadellos...und dann ging sie kaputt...aber die war ja vorher schon Kaputt und das kann ich beweisen...!!"
viel Spass dabei
Mein Tipp an den Threadersteller:
Da sich in Foren gerne "Möchtegern-Juristen" tummeln,die gute bis unbrauchbare Tipps zu jeder Rechtsfrage abgeben,geh lieber zu einem ECHTEN Profi (Anwalt).Der kann dir sagen was Sache ist.
Ausserdem ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei.
Selbst das gesunde "Rechtsempfinden" spiegelt nicht immer geltendes Gesetz wieder.Geändert von bic_zip (25.02.2009 um 09:30 Uhr)