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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Neues Mitglied Newbie
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    "Angeblich dürfen die die 360 Konsolen nicht mehr zurücknehmen, auch innerhalb der ersten 14 Tage nicht"...HALLO???? wir leben hier immer noch in Deutschland...was MS sich auf oder in Kisten schreibt ist egal. 14 tage Rückgabrecht ...auf alles..wenn manns drauf ankommen lassen will...sind sogar geöffnete PC Games gesetzlich auch dabei... von wegen nur ungeöffnet oder versiegelt games Umtaschbar.


    aber mal was anderes ....gibts eigentlich keine Sammelklagen gegen MS...ich mein ..... jeder Hersteller der so eine Fehlproduktion auf dem Markt bringt, zieht sofort alle Produkte ein oder lässt sich sonst was einfallen um die Kunden nicht zuverlieren....

    Mann kann doch nach geltenen Gestzt jedes Gerät nach der 3 Reperatur durch den Hersteller sich erstatten lassen...sprich die Kohle wieder bekommen..hab das schon in einem Forum gelesen ..wo einer seine xbox 360 nach 14 Monate und 3 ROD voll erstattet bekommen hat.

  2. #2
    TimmyT 1981
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    Zitat Zitat von hansi2007
    "Angeblich dürfen die die 360 Konsolen nicht mehr zurücknehmen, auch innerhalb der ersten 14 Tage nicht"...HALLO???? wir leben hier immer noch in Deutschland...was MS sich auf oder in Kisten schreibt ist egal. 14 tage Rückgabrecht ...auf alles..
    Diese 14 Tage sind nicht gesetzlich sondern auf Kulanz der großen Ketten. Es gibt kein Gesetzz das Dir 14 tage umtauschrecht gibt. Die könnten auch sofort alles wegschicken.

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Iveau
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    Ist es nicht so, dass die 14 Tage Rückgaberecht nur bei Onlinebestellungen gilt, da man die Ware da nicht "Live" sehen und testen kann? MM und Saturn bieten diese Kulanz nur an, um Kunden nicht an Onlinehändler zu verlieren.

  4. #4
    aka Sandman1812 Daddel König Avatar von BangDuck
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    Kauf sie dir bei MM da gibts jetzt ein Angebot Xbox 360 Premium + Fifa 08 für 349 €

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Schutzmann
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    Die Sahce mit 14 Tagen bezieht sich auf Online- und sog. "Haustür-Käufe".

    Wenn man sich zum Bsp. ein Handy online bestellt und es ins Büro geliefert wird und man auch dort den Vertrag unterschreibt, dann ist das ein Haustürgeschäft, dann kann man in 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

    Aber auch bei Nutzung muss man evtl. Wertausgleiche zahlen. Im Fall Handy natürlich die Telefoniekosten.

    Aber back to topic: es gibt kein Gesetz, dass ein Kaufhaus, bzw. Warenhaus (da gibt es nämlich auch noch Unterschiede), innerhalb von 14 Tagen was austauschen muss. Gerade DANN NICHT, wenn ein Defekt vorliegt!

    Wie gesagt, KULANZ ist das Stichwort!

    Und dann diverse Artikel im Discount billiger sind, als bei anderen Märkten liegt z. B. an der Einkaufsmenge.

    Ich komme zufällig von berufswegen aus dieser Branche (Cash & Carry Märkte, Einkauf/Verkauf und so) und glaubt mir, die Ketten, die wir alle kennen, gerade die Discounter, kaufen in Mengen ein, da schei... ihr euch in die Hose!

    Da geht schon was!!
    Wenn der Schutzmann um´s Eck kommt, nimmt der Ede reiß aus...!

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