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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Schutzmann
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    Die Sahce mit 14 Tagen bezieht sich auf Online- und sog. "Haustür-Käufe".

    Wenn man sich zum Bsp. ein Handy online bestellt und es ins Büro geliefert wird und man auch dort den Vertrag unterschreibt, dann ist das ein Haustürgeschäft, dann kann man in 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

    Aber auch bei Nutzung muss man evtl. Wertausgleiche zahlen. Im Fall Handy natürlich die Telefoniekosten.

    Aber back to topic: es gibt kein Gesetz, dass ein Kaufhaus, bzw. Warenhaus (da gibt es nämlich auch noch Unterschiede), innerhalb von 14 Tagen was austauschen muss. Gerade DANN NICHT, wenn ein Defekt vorliegt!

    Wie gesagt, KULANZ ist das Stichwort!

    Und dann diverse Artikel im Discount billiger sind, als bei anderen Märkten liegt z. B. an der Einkaufsmenge.

    Ich komme zufällig von berufswegen aus dieser Branche (Cash & Carry Märkte, Einkauf/Verkauf und so) und glaubt mir, die Ketten, die wir alle kennen, gerade die Discounter, kaufen in Mengen ein, da schei... ihr euch in die Hose!

    Da geht schon was!!
    Wenn der Schutzmann um´s Eck kommt, nimmt der Ede reiß aus...!

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