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    ich habe jetzt nicht alle Beiträge des threads gelesen. Aber ich gebe euch mal ein Paar tipps zur Rechtslage der Garantie und oder Gewährleistung.

    24 monate Gewährleistung schreibt das deutsche Gesetz vor.
    Das heisst.

    innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf könnt Ihr die Konsole mit sämtlichen Fehlern Reklamieren. Theoretisch sogar wenn Ihr Sie gegen die Wand geschmissen habt. Denn in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muss der Hersteller nachweisen das der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war.

    Wenn 6 Monate um sind tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das heisst Ihr müsst im Zweifelsfalle nachweisen das der Fehler schon seit auslieferung bestand. Oder halt ein Fehler in dem Gerät der schon bei auslieferung da war zu dem Schaden geführt hat.

    Desweiteren kann man innerhalb der Gewährleistung nach 2maliger erfolgloser Reparatur des selben Fehlers den Vertrag rückgängig machen. Also die Konsole abgeben und sein Geld zurück erhalten. (Ich denke mal das ist für die Leute interessant die Ihre Konsole schon mehrfach eingeschickt haben.) Also Vertrag rückgängig machen und kauft euch die Konsole neu, schon habt Ihr wieder 2 Jahre Gewährleistung.

    Und die Gewährleistung gilt auch wenn man nicht der Erstbesitzer ist.

    Wie die Gesetzeslage aussieht wenn Spiele oder z.B. DVD´s durch eine Fehlerhafte Konsole verkratzt werden weiss ich jetzt leider nicht aber ich werde mich mal schlau machen.


    Und ich habe eine Frage.

    Warum wendet Ihr euch an Microsoft direkt? Ihr habt die Konsole doch bestimmt in einem Elektronikmarkt oder sonstwo gekauft und nicht direkt bei Microsoft geordert. Vielleicht dauert es ja etwas länger wenn Ihr zu eurem Verkäufer geht. Aber der ist dafür zuständig, auch wenn sich manche Händler dagegen wehren.

    Zur Reparaturzeit

    Also eine Woche ist absolut gut. Allerdings müsst Ihr euch auch bei längeren Zeiten damit zufrieden geben. Wenn allerdings so 3 Wochen ins Land gehen ohne Ergebniss müsst Ihr denen eine angemessene Frist setzen (schriftlich - E-Mail zählt nicht als schriftliche Fristsetzung) Aber so wie ich gelesen habe gab es da bisher noch nicht so die probleme. Achso angemessen wären zum Beispiel 2 weitere Wochen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird habt Ihr auch ein Recht auf rückgängig machen des Kaufvertrages, sprich Kohle zurück.

    Vielleicht hilft es ja einigen von euch denn ich habe hier einige spekulationen zum Gewährleistungsrecht gelesen oder wie der Volksmund noch immer Garantie dazu sagt.

    Zum Abschluss noch eine kleine Aufklärung

    Gewährleistung ist eine pflicht die nicht umgangen werden kann.
    Garantie wird immer vom Hersteller gegeben ersetzt aber nicht die Gewährleistung.

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