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  1. #9
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von J4ckson
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    Zitat Zitat von GEN47
    Ist dies generell im Gesetz verankert oder betrifft das nur die 360 im speziellen?
    Ja das ist generell im Gesetz (BGB) so verankert unter den Gewährleistungesrechten.
    Du hast also die Möglichkeit, wenn die Box zum dritten Mal kaputt geht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzubekommen.
    Genaueres bezüglich des Defekts müsste man nochmal genau nachhacken, ob es nun immer der selbe Defekt sein muss (ROD) oder ob das auch bei unterschiedlichen greift.
    Ansonsten mal den Verbraucherschutz kontaktieren, die können dir das genau sagen und können dir helfen, wie du vorzugehen hast.

    Zitat Zitat von Jason_V.
    Ich persönlich würde sagen dass ich auch schon beim 1. Defekt die Box zurück zum Händler und mein Geld zurückverlangen kann.

    Zwar nicht bei der Box aber schon bei anderen Dingen so von mir gemacht worden.
    Das ist dann jedoch meistens Kulanz. Du hast erstmal nur Recht auf Ersatz oder Reparatur. Und erst wenn das nichts hilft kannst du "rein rechtlich" dein Geld wiederbekommen.
    Wichtig ist hier auch, dass man sich direkt an den Verkäufer wenden kann und nicht den Händler kontaktieren muss! Da gibts ja n Unterschied, aber ich denke du meinstest das so.

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