Ich meine ab dem dritten Umtausch kann man auf sein Geld bestehen. Bin mir aber auch nicht 100% sicher.
EDIT:
Zitat von Three Sixty
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Hybrid-Darstellung
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29.09.2007, 23:04 #1TimmyT 1981Gast
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30.09.2007, 13:00 #2Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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Ich persönlich würde sagen dass ich auch schon beim 1. Defekt die Box zurück zum Händler und mein Geld zurückverlangen kann.
Zwar nicht bei der Box aber schon bei anderen Dingen so von mir gemacht worden.
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30.09.2007, 16:15 #3Erfahrenes Mitglied Daddel König
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das geht nur wenn sie innerhalb von 2 wochen RoDet! Ansonsten wird dat ding sofort eingeschieckt. Manche Geschäfte machen auch nen Monat kommt drauf an
Zitat von Jason_V.
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30.09.2007, 16:33 #4Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Innerhalb der ersten 2 Wochen muss die Box nicht zwingend einen Rod haben, man kann sie auch ohne Angabe eines Grundes einfach zurückgeben und auf sein Geld bestehen
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30.09.2007, 16:39 #5Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Herzlich Willkommen erstmal bei xboxuser.de! Viel Spaß! Ja du hast natürlich Recht
Zitat von vodka-bull
Aber er bezog sich ja glaub ich auff den RoD
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30.09.2007, 22:02 #6TimmyT 1981Gast
Versuchen kann man es, sie sind aber nciht dazu verpflichtet.
Zitat von Jason_V.
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01.10.2007, 18:05 #7Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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Hat bei mir bis jetzt immer bestens geklappt

Ihr müsst nur überzeugend und energisch sein :P
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01.10.2007, 18:55 #8Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Ja das ist generell im Gesetz (BGB) so verankert unter den Gewährleistungesrechten.
Zitat von GEN47
Du hast also die Möglichkeit, wenn die Box zum dritten Mal kaputt geht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzubekommen.
Genaueres bezüglich des Defekts müsste man nochmal genau nachhacken, ob es nun immer der selbe Defekt sein muss (ROD) oder ob das auch bei unterschiedlichen greift.
Ansonsten mal den Verbraucherschutz kontaktieren, die können dir das genau sagen und können dir helfen, wie du vorzugehen hast.
Das ist dann jedoch meistens Kulanz. Du hast erstmal nur Recht auf Ersatz oder Reparatur. Und erst wenn das nichts hilft kannst du "rein rechtlich" dein Geld wiederbekommen.
Zitat von Jason_V.
Wichtig ist hier auch, dass man sich direkt an den Verkäufer wenden kann und nicht den Händler kontaktieren muss! Da gibts ja n Unterschied, aber ich denke du meinstest das so.



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