Sorry ich find es nicht mehr.
Irgendwo hier im Forum stand was zum Thema"Ab der dritten defekten 360 kann man vom Kauf zurück treten" Oder so ähnlich.
Ein Bekannter hat nun seine 4te defekte, zwar nichts besonderes aber ihn nervts.Da fiehl mir das mit dem Zitat oben ein, kann mir da einer weiterhelfen was davon zu halten ist.
Ist dies generell im Gesetz verankert oder betrifft das nur die 360 im speziellen?
Gruss
Ergebnis 1 bis 9 von 9
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29.09.2007, 21:54 #1
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Ab der dritten defekten 360...?!
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29.09.2007, 23:04 #2TimmyT 1981Gast
Ich meine ab dem dritten Umtausch kann man auf sein Geld bestehen. Bin mir aber auch nicht 100% sicher.
EDIT:
Zitat von Three Sixty
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30.09.2007, 13:00 #3
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Ich persönlich würde sagen dass ich auch schon beim 1. Defekt die Box zurück zum Händler und mein Geld zurückverlangen kann.
Zwar nicht bei der Box aber schon bei anderen Dingen so von mir gemacht worden.
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30.09.2007, 16:15 #4
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Zitat von Jason_V.
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30.09.2007, 16:33 #5
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Innerhalb der ersten 2 Wochen muss die Box nicht zwingend einen Rod haben, man kann sie auch ohne Angabe eines Grundes einfach zurückgeben und auf sein Geld bestehen
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30.09.2007, 16:39 #6
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Zitat von vodka-bull
Aber er bezog sich ja glaub ich auff den RoD
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30.09.2007, 22:02 #7TimmyT 1981Gast
Zitat von Jason_V.
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01.10.2007, 18:05 #8
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Hat bei mir bis jetzt immer bestens geklappt
Ihr müsst nur überzeugend und energisch sein :P
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01.10.2007, 18:55 #9
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Zitat von GEN47
Du hast also die Möglichkeit, wenn die Box zum dritten Mal kaputt geht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzubekommen.
Genaueres bezüglich des Defekts müsste man nochmal genau nachhacken, ob es nun immer der selbe Defekt sein muss (ROD) oder ob das auch bei unterschiedlichen greift.
Ansonsten mal den Verbraucherschutz kontaktieren, die können dir das genau sagen und können dir helfen, wie du vorzugehen hast.
Zitat von Jason_V.
Wichtig ist hier auch, dass man sich direkt an den Verkäufer wenden kann und nicht den Händler kontaktieren muss! Da gibts ja n Unterschied, aber ich denke du meinstest das so.