Sorry ich find es nicht mehr.
Irgendwo hier im Forum stand was zum Thema"Ab der dritten defekten 360 kann man vom Kauf zurück treten" Oder so ähnlich.
Ein Bekannter hat nun seine 4te defekte, zwar nichts besonderes aber ihn nervts.Da fiehl mir das mit dem Zitat oben ein, kann mir da einer weiterhelfen was davon zu halten ist.
Ist dies generell im Gesetz verankert oder betrifft das nur die 360 im speziellen?
Gruss
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29.09.2007, 21:54 #1
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Ab der dritten defekten 360...?!