Solange er nicht in den Knast geht, kann er sein Amt legitim weiterführende. Das Delikt der Steuerhinterziehungen steht ja so nicht in den compliance-Regeln. Er ist ja nicht im öffentlichen Dienst. Nur die vorstandsbosse von Audi, Telekom, Adidas, VW und weis der Teufel welche Unternehmen noch Geld da rein pumpen, können ihn rausboxen. Oder er tritt selbstständig zurück. Das bezweifel ich aber, denn wir kennen doch unsern Wurstulli.
Mal sehen, ob das BGH dem Revisionsantrag überhaupt zustimmt.
Ergebnis 1 bis 10 von 13
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14.03.2014, 09:15 #9
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"Wenn die Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren." - William Shakespeare, Hamlet