Stimme dir zu, in Relation zu Kindesmissbrauch passt das nicht, aber weil die viel zu wenig beklommen.
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13.03.2014, 22:16 #1Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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13.03.2014, 22:46 #2Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Na ja, so sind nun mal die Gesetzte und die kennt nun mal auch eigentlich jeder bzw. sollte eigentlich jeder kennen. Gerade wenn es mal eben so um Einnahmen über 100 mio geht sollte man doch in der Branche wissen, das man da Steuern auf Einnahmen zu zahlen hat.
Verdientes Urteil da man auch gerade vor Prominenten keinen Rückzieher machen sollte nur weil sie in der Öffentlichkeit stehen, oder eben Präsident von irgend einem Verein sind.
Und bitte nicht anfangen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Es geht hier gerade nicht um Sexualstraftäter. Das die Gesetze was diese betrifft in DE zu laff sind, das wissen wir nun mal alle aber stehe hier nicht zur Debatte.

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13.03.2014, 23:50 #3Ex-XBU-Team Profi Gamer
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Wieso sollte Ulrich H. sein Amt niederlegen? Das Delikt der Steuerhinterziehungen hat ja keinen Einfluss auf seine berufliche Laufbahn. So lange das BGH in der zweiten Instanz nicht wieder Gefängnis verhängt kann er sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzende legitim fortführen. Rein die Sponsoren können ihn gefährlich werden. Aber das Urteil könnte beim BGH auch völlig anders ausfallen. Die Karten sind neu gemischt und er noch einige Zeit an frischer Luft. Auswärtsspiele wir der aber bixht mehr besuchen können. Er darf das Land nicht verlassen.

"Wenn die Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren." - William Shakespeare, Hamlet
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14.03.2014, 07:11 #4
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14.03.2014, 08:15 #5Ex-XBU-Team Profi Gamer
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Solange er nicht in den Knast geht, kann er sein Amt legitim weiterführende. Das Delikt der Steuerhinterziehungen steht ja so nicht in den compliance-Regeln. Er ist ja nicht im öffentlichen Dienst. Nur die vorstandsbosse von Audi, Telekom, Adidas, VW und weis der Teufel welche Unternehmen noch Geld da rein pumpen, können ihn rausboxen. Oder er tritt selbstständig zurück. Das bezweifel ich aber, denn wir kennen doch unsern Wurstulli.
Mal sehen, ob das BGH dem Revisionsantrag überhaupt zustimmt.

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