Was nicht heisst, dass Du dich nicht strafbar gemacht hast.
Ich musst da leider selber meine Erfahrungen machen. Ist zwar damals gut für mich ausgegangen aber nur weil ich alles archiviert hatte.
Habe bei eBay 2 Xenon Brenner ersteigert (kein Sofort Kauf) sind zur damaligen Zeit mehrfach so um die 40-50€ weggegangen. Ladenpreis war damals eher so um die 300€. Auktion hatte bei 1 € gestartet ich habe glaube ich 50€ geboten. Letztlich für unter 50€ dann bekommen.
Lief alles super. Brenner kamen. - Leider auch knapp 1/2 Jahr später Post von der Staatsanwaltschaft - Ermittlung wegen Hehlerei. Begründung: Ich habe den Artikel gekauft und hätte anhand der Preidifferenz erahnen/wissen müssen, dass diese aus kriminellen Handlungen stammen.
Anwalt konnte das recht fix abbiegen, da es eine Auktion war und ich ja nicht vorab wissen konnte wo diese endet und das dies ja das Prinzip von Auktionen ist. Letztlich also alles gut gegangen aber dennoch daraus lernt man schnell.
1. Recht haben heisst nicht Recht kriegen
2. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das sind letztlich deine "Mitwirkungspflichten" als Käufer....
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11.03.2011, 16:31 #14
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