Du bringst es auf den Punkt und nennst Inhalte der Lizenzbedingungen. Da sie dem Käufer aber erst nach dem Kauf zugänglich gemacht werden, bist du nicht Nutzer sondern Besitzer/Eigentümer der Software-Kopie. Die Lizenzvereinbarung findet keine Anwendung sondern ausschließlich das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch)Du kannst also getrost zustimmen und nimmst dennoch keine Vereinbarung an.
Der Online-Pass geht da natürlich einen anderen Weg und an dem kommt man schlecht vorbei, will man den (meist) minderwertigen Mehrspielermodus nutzen.
Ich habe noch nie eine Lizenzbedingung durchgelesen, weil sie mich als Europäer nicht betrifft, solange sie mir VOR Verkauf nicht vorgelegt wird.
Ergebnis 1 bis 10 von 18
Baum-Darstellung
-
24.09.2010, 12:10 #10
- Registriert seit
- 28.02.2007
- Beiträge
- 6.872
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 1
- Marktplatzbewertung
- 51 (100%)
Geändert von XBU Dirty (24.09.2010 um 12:16 Uhr)
Gridlockveteran