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  1. #19
    Ex-XBU-Team Hardcore Zocker Avatar von XBU Dirty
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    Zitat Zitat von XBU Mastermind Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nur, dass das Spiel ja eine USK Freigabe hat - daher kein Problem. Der nun kommende MP benötigt jedoch auch eine USK freigabe - so ist Deutschland - und diese hat die USK verweigert - warum auch immer. Daher kann der DLC derzeit nicht veröffentlicht werden. Bei Uncut Themen wie CoD und diversen Verfassungsfeindlichen Symbolen hab ich ja noch volles Verständnis aber die USk macht sich leider in letzter Zeit nur noch lächerlich.

    Sinnvoll wäre es, nicht nur die Freigabe sondern auch mal Argumente für die entspr. Freigabe zu veröffentlichen.

    Indizierte Titel hin oder her...mag ja noch wirtschaftlich nachvollziehbar sein, dass diesbezüglich seitens MS nichts getan wird.

    Aber für einen Titel, für den MS Deutschland mittlerweile schwindelerregend abkassiert haben wird, den Zusatzinhalt nicht für Erwachsene freizugeben, was ja gesetzlich gar nicht untersagt geschweige denn verboten ist, ist eine ausgesprochene Frechheit von diesem Laden. Und das von einem Laden, dem erstens die nötigen Vorkehrungen technisch zuzutrauen sind und zweitens gegen kein Gesetzt der Welt verstoßen, wenn Sie nicht indizierte Inhalte anbieten.

    Die brauchen noch nicht mal besondere Vorkehrungen treffen, da niemand der das Spiel nicht besitzt, diese Zusatzinhalte nutzen kann. Und wer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass gültige Gesetze eingehalten werden? Der Gesetzgeber. Und der Gesetzgeber sorgt inzwischen dafür, indem er den Verkauf von Titeln ab 18 Jahren verbietet. Heißt, rechtmäßig ist kein unter 18jähriger Besitzer von USK18 Titeln. Das der tatsächliche Besitz nicht möglich wird, hat doch rein gar nichts mit XBL-Zusatzinhalten zu tun, mit denen doch nur Nutzer etwas anfangen können, die das Spiel erwerben können. Das sie es nicht erwerben können, darauf kommt es dem Gesetzgeber doch an. Und das ist sein Job, nicht der Job eines wirtschaftlich orientiertem Unternehmen. Und die sollen jetzt bloß nicht damit ankommen, dass sie sich Gedanken um den Nutzer machen. Das nimmt den kein Mensch der Welt ab, dafür kennt jeder dieses Unternehmen gut genug.

    Hier zeigt sich allein der Anbieter von Zusatzinhalten als handlungsunfähig im Rahmen der gültigen Bestimmungen, anstatt den Umfang des rechtlich Möglichen auszuschöpfen...warum auch immer...
    Gridlockveteran




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