Microsoft hat sich ja selbst dazu verpflichtet, nur Titel mit USK-Freigabe anzubieten. Somit gibt es jetzt eigentlich nur drei Möglichkeiten:
1. Den DLC in seiner jetzigen Form neu einreichen und auf wohlwollendere Prüfer hoffen.
2. Den DLC geschnitten einreichen.
3. Indizierungsantrag stellen und abwarten. Stellt die BPjM keine Jugendgefährdung statt, muss die USK eigentlich eine Kennzeichnung erteilen.
Die USK wird wohl in der augenblicklichen Situation etwas vorsichtiger vorgehen als üblich. Denn im DLC "schießen ja echte Menschen online auf ihre Mitmenschen".
Kurios ist der Tatbestand der "Jugendgefährdung" ohnehin, denn eine "Freigabe" ab 18 sagt ja schon aus, dass ein Medium nicht für Minderjährige geeignet ist.
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07.04.2009, 19:26 #1
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