Wo trifft denn der §184a im Spiel zu?
Ich mein, ich habe es gehabt aber sowas ist mir nicht aufgefallen, nagut habe es auch nicht bis zum Ende gespielt,weils einfach Scheisse ist :-)
Evtll. sollten die mal in einer Computerzeitung blättern und sich die Schlampen anschauen die man sich auf sein Handy laden kann.Sowas gehört verboten oder für 25Jahre hinter Gittern aber wegn nem Spiel.Man man man ;-)
Sind denn alle Weltfremd mit Brett vorm Kopf geboren?
Polizeistaat.
@Razor
Bei uns sagt man auch immer, Bayern? Ach, das ist doch im Ausland :-)
Denke er meint es nicht so und Rassist ist man dadurch ja wohl schon garnicht.
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Hybrid-Darstellung
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09.08.2007, 20:04 #1
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09.08.2007, 20:09 #2
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Mein Vorredner hat ja schon alles gesagt
Sind wir hier denn im Kindergarten?
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09.08.2007, 20:24 #3
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Zitat von Patno1
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09.08.2007, 20:46 #4
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So ich mache hier mal dicht. Ich denke es wurde genug gesagt und diskutiert. Teilweise leider die "falsche" und nicht freundliche Wortwahl.
Deshalb...
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09.08.2007, 20:48 #5
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Meine Herren...
Ihr verhaltet euch Teilweise wirklich wie kleine Kinder! Wenn ich hier so die Komentare lese, bin ich fast geneigt mein Exemplar von DR in den Müll zu werfen und alle Spielstände zu löschen.
Hauptsache keiner kommt auf die Idee ich gehöre zu solchen Leuten die DR spielen und sich so aufführen!
Hallo! Wacht mal auf! Wir (zumindest die meisten auf dem Board) leben in Deutschland und die Herren Politiker die Gesetze "machen" wurden von uns gewählt! Wenn euch also unsere Gesetzgebung nicht passt, dann wählt bei der nächsten Wahl eine Partei die eure Interessen vertritt. Oder geht selbst in die Politik. Dann seht ihr vielleicht mal das das kein leichter Job ist.
So, das muste jetzt einfach raus...
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09.08.2007, 20:09 #6
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Zitat von GEN47
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
LOL
Homer: “Ich weiß nicht…2 Dollar? Und es kann nur Materie teleportieren?"
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09.08.2007, 20:19 #7
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Zitat von Razorbacks
Weil sowas ist mir nicht aufgefallen.
Nix gegen den §, sehr sinnvoll und etwas zu schwach gehändlet was Strafe angeht, aber sowas auf ein Spiel abzuwälzen?
Also mir ist nix bekannt
Ich sag ja immer wieder gern,die haben Langeweile.