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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von Lutra
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    Zitat Zitat von Patno1
    Na und? Ich lasse mir doch mit 29 J. nicht verbieten was ICH spiele!


    Was du spielst wird auch jedem Staatsanwalt und Richter vollkommen egal sein. Es geht hier um den Erwerb eines verbotenen Mediums.



    @All: Bei einer Beschlagnahmung (=Verbot) ist der (private) Erwerb und Vertrieb des Mediums verboten. Wer das Medium bereits besitzt macht sich nicht strafbar.

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