Zitat von Patno1
Was du spielst wird auch jedem Staatsanwalt und Richter vollkommen egal sein. Es geht hier um den Erwerb eines verbotenen Mediums.
@All: Bei einer Beschlagnahmung (=Verbot) ist der (private) Erwerb und Vertrieb des Mediums verboten. Wer das Medium bereits besitzt macht sich nicht strafbar.
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09.08.2007, 20:03 #1
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