Bereits die USK erteilte Capcoms Zombie Spiel keine USK18 Freigabe. Folglich wurde das Spiel gemäss den Microsoft Richtlinien nicht offiziell in Deutschland veröffentlicht. Dennoch erfreute sich der Titel in Deutschlnad einer grossen Beliebtheit und bereits wenige Tage nach dem Release wurde Dead Rising auf die sog. B-Liste der BPjM gesetzt. Was einer Indizierung gleich kam.
Mehr dazu: http://xboxuser.de/news/dead_rising_...hlagnahmt.html
Ergebnis 1 bis 10 von 36
Hybrid-Darstellung
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09.08.2007, 07:09 #1
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Dead Rising - Nun ist es beschlagnahmt
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09.08.2007, 09:14 #2
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Na endlich, wurd aber auch Zeit. Also wirklich.
**Ironieaus**
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09.08.2007, 09:30 #3
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Na das hat ja gedauert..........
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09.08.2007, 09:51 #4
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jetzt sis eh zu spät, alle die das Spiel haben wollen besitzen es eh, manchmal ist es eben gut wenn in Dt. die Mühlen etwas langsamer mahlen
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09.08.2007, 09:54 #5
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Indizierung = Einschräkung der persönlichen Freiheit .... als nächstes wird dann vorgeschrieben welche Filme wir schauen dürfen, was wir essen dürfen, welches Auto wir kaufen dürfen, ......... kranke Politik!
lg
Viktor aka Bitwalker
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09.08.2007, 10:22 #6TimmyT 1981Gast
Bin ich froh das ich das Game noch hier habe!
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09.08.2007, 16:23 #7
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Zitat von Bitwalker
Bei einer Beschlagnamung wie im Falle DR ist der Besitz nicht strafbar. Der Handel allerdings schon!