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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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    Standard Dead Rising - Nun ist es beschlagnahmt

    Bereits die USK erteilte Capcoms Zombie Spiel keine USK18 Freigabe. Folglich wurde das Spiel gemäss den Microsoft Richtlinien nicht offiziell in Deutschland veröffentlicht. Dennoch erfreute sich der Titel in Deutschlnad einer grossen Beliebtheit und bereits wenige Tage nach dem Release wurde Dead Rising auf die sog. B-Liste der BPjM gesetzt. Was einer Indizierung gleich kam.

    Mehr dazu: http://xboxuser.de/news/dead_rising_...hlagnahmt.html

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Hardcore Zocker Avatar von Ruepel
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    Na endlich, wurd aber auch Zeit. Also wirklich.
    **Ironieaus**

  3. #3
    aka XBU Assi XBU Legende Avatar von XBU Böhser Onkel
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    Na das hat ja gedauert..........



  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    jetzt sis eh zu spät, alle die das Spiel haben wollen besitzen es eh, manchmal ist es eben gut wenn in Dt. die Mühlen etwas langsamer mahlen

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Bitwalker
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    Indizierung = Einschräkung der persönlichen Freiheit .... als nächstes wird dann vorgeschrieben welche Filme wir schauen dürfen, was wir essen dürfen, welches Auto wir kaufen dürfen, ......... kranke Politik!
    lg
    Viktor aka Bitwalker

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  6. #6
    TimmyT 1981
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    Bin ich froh das ich das Game noch hier habe!

  7. #7
    Ex-XBU-Team Gaming Gott Avatar von XBU Zwobby
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    Zitat Zitat von Bitwalker
    Indizierung = Einschräkung der persönlichen Freiheit .... als nächstes wird dann vorgeschrieben welche Filme wir schauen dürfen, was wir essen dürfen, welches Auto wir kaufen dürfen, ......... kranke Politik!
    Welche Filme wir schauen drüfen ist doch genauso wie bei Spielen schon der Fall.

    Bei einer Beschlagnamung wie im Falle DR ist der Besitz nicht strafbar. Der Handel allerdings schon!

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