ähm, vielleicht liege ich falsch, aber rechtliche Schritte??
Da sind wir doch wieder bei der Problematik Garantie und Gewährleistung (das eine is gesetzlich vorgeschrieben und dauert 6 Monate, das andere is ne freiwillige leistung).
ich glaube kaum, dass da rechtlich was zu machen ist, lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
ausserdem: wer trägt das finanzielle risiko (selbst eine eventuelle rechtsschutzversicherung prüft vor der zusage zur kostenübernahme die erfolgschancen).
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20.11.2008, 14:45 #5
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