Der Verkauf (und Verbreitung, Veröffentlichung) von an sich beschlagnahmten Medien ist strafbar, der Besitz aber NICHT.
Die Händler im Ausland machen sich aber ebenfalls nicht strafbar, da es nach ihren Gesetzen legal ist.
Sollte so etwas aber vom Zoll aufgegriffen werden (quasi nur bei Lieferung aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten der Fall), wird es beschlagnahmt - aber ohne irgendwelche Konsequenzen für den Käufer und Händler.
Ergebnis 1 bis 10 von 59
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25.06.2007, 15:57 #14XBU DarkManXGast



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