Ich erheben Einspruch, euer Ehren!Zitat von Gott
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25.06.2007, 15:46 #1Erfahrenes Mitglied Daddel König
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25.06.2007, 21:04 #2Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Wogegen? Kennst Du ein dümmeres Volk? Ich nicht!
Zitat von recOGnize
Ich kann Dir auch gerne genauer Begründen, warum das so ist... wenn das gewünscht wird!
Es geht aber noch schlimmer! Ich bin gebürtiger Bayer! Und ich sage, dass wir Bayern wirklich total dümmlich sind! In keinem anderen Bundesland wäre der Stoiber so lange Ministerpräsident.
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25.06.2007, 21:43 #3Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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also wie siehts jetzt aus? strafbar oder nicht strafbar bei kauf im ausland?
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25.06.2007, 21:59 #4Mitglied Newbie
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Nicht strafbar.Was soll denn der Quatsch...ist ja ne richtige "Hexenjagd" im Gange ,wa?
Gruß
Dragoner
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25.06.2007, 22:14 #5Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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ja eben. einer sagt strafbar, der andere sagt nich strafbar. total nervig langsam
Zitat von Dragoner
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26.06.2007, 01:12 #6XBU DarkManXGast
Der Besitz ist NICHT strafbar. Punkt, Ende, Aus!
Zitat von DaBrain
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26.06.2007, 17:18 #7Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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jupp, da haste wohl recht. der § 86 stgb bezieht sich eindeutig auf die verbreitung von verfassungsfeindlichen inhalten. bin zwar kein rechtsverdreher aber ich verstehe darunter das der reine besitz nicht strafbar ist.
letztentlich muss jeder selbst entscheiden ob er sich trotzdem die uncut importiert oder nicht.



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