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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von XBU Doom Eye
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    Gamertag: XBU Doom Eye

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    Hier nochmal ne bestätigung eines shops.

    Sehr geehrte(r) Kunde(in)

    leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir Ihre Bestellung zu dem Titel "The Darkness Uncut" nicht ausliefern können.

    Wie jetzt bekannt wurde, enthält der Titel laut "Take 2" rechtswidrige Inhalte, so dass der Vertrieb, Kauf und Besitz solcher Artikel in Deutschland strengstens untersagt und auch strafbar ist.
    Ich bin mir nicht sicher ob ich das Risiko über XBL entedckt zu werden eingehen will -.-

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von XBU PuRpLe HaZe
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    Gamertag: SeriouZ SmoKe

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    warum sollte das entdeckt werden? xboxlive sind doch keine götter,die alles sehen.
    bei mir ist jemand in der freundesliste,der das spiel schon hat und zwar die uncut.wenn ich sein gamertag aus der freundesliste anschaue sehe ich als momentan gespieltes spiel: The Darkness und nicht "The Darkness Uncut".
    ich könnte deine angst ja verstehen,wenns so,wie bei saints row wäre (saints row BRD und saints row). da dies,so wies aussieht, nicht der fall ist, sehe ich keine probleme,die uncut zu kaufen.

  3. #3
    Mitglied Gelegenheitsgamer Avatar von FMJ Soldier
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    Also ich habe da mal bei nem anderen Shop nachgefragt den ich jetzt net nennen werde. Und die Leute meinten das es kein Problem mit dem Zoll gibt. Ich finde auch das man das Spiel Uncut haben sollte und wie Haze schon sagte glaube ich nicht das Xbox Live das irgendwie registriert.

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von smurf77
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    Gamertag: smurf77

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    also imho gibt es innerhalb der eu freien Waren- und Güterverkehr, d. h. Sendungen aus Österreich oder England (bei ebaysuche weltweit oder europaweit anklicken, ihr glaubt nicht, was man da alles bekommt ;-) dürften ohne triftigen Grund nicht überprüft werden (anders las z. B. Sendungen aus Hong Kong, die werden meistens vom Zoll kontrolliert nach meiner Erfahrung (hab erst 2 mal das Glück gehabt, dass es einfach so durchging)!

    Is aber echt total krank, dass man Leute, die jemand verletzt oder überfallen haben (die müssen bestimmt auch nicht länger einsitzen) auf eine Stufe mit Leuten stellt, die Spiele importieren und niemandem was Böses getan haben!

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von XBU DJustice
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    Gamertag: Der P

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    Ich glaub wohl auch ned, dass irgendwas passiert. Denn wie XBU noisecore schon bei CoD 2 und 3 meinte das nix passiert ist.

  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von dayX
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    Gamertag: IAmThe1WhoCooks PSN ID: IAmThe1WhoCooks

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    Wie geil. 3 Jahre Haft für den Besitz eines Spiels, in dem Hakenkreuze zu sehen sind.

    Gute Nacht, armes Deutschland.

    A generation born to witness the end of the world

  7. #7
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Gott
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    Zitat Zitat von dayX
    Wie geil. 3 Jahre Haft für den Besitz eines Spiels, in dem Hakenkreuze zu sehen sind.

    Gute Nacht, armes Deutschland.
    Naja, nach dem wir hier in Deutschland ja mittlerweile mit der ewigen Schuld leben müssen und die ganzen Nationalsozialistischen Zeichen alle Verfassungswidrig sind (siehe auch StGB) brauchst Dich da net wundern.

    Nicht umsonst lacht mitterweile die ganze Welt über das dümmste Volk auf diesem Globus. Und mit dem dümmsten Volk mein ich nicht die Amis. Die sind nicht annähernd so dumm wie wir Deutschen!

  8. #8
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Sir steve05
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    Gillt das nur in Deutschland oder ganz Europa?



    mfg

  9. #9
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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    wenn man mal überlegt, dass der Pole der als Geisterfahrer auf der autobahn unterwegs war, zudem 3 Promille im Blut hatte, nach einem von ihm verursachten Unfall 3 Menschen tötete, auch 3 Jahre bekommt, weiss man nicht wo man hier lebt.

  10. #10
    XBU DarkManX
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    Der Verkauf (und Verbreitung, Veröffentlichung) von an sich beschlagnahmten Medien ist strafbar, der Besitz aber NICHT.
    Die Händler im Ausland machen sich aber ebenfalls nicht strafbar, da es nach ihren Gesetzen legal ist.
    Sollte so etwas aber vom Zoll aufgegriffen werden (quasi nur bei Lieferung aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten der Fall), wird es beschlagnahmt - aber ohne irgendwelche Konsequenzen für den Käufer und Händler.

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