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  1. #41
    Mitglied Newbie Avatar von Dragoner
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    Nicht strafbar.Was soll denn der Quatsch...ist ja ne richtige "Hexenjagd" im Gange ,wa?

    Gruß

    Dragoner

  2. #42
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von DaBrain
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    Zitat Zitat von Dragoner
    Nicht strafbar.Was soll denn der Quatsch...ist ja ne richtige "Hexenjagd" im Gange ,wa?

    Gruß

    Dragoner
    ja eben. einer sagt strafbar, der andere sagt nich strafbar. total nervig langsam

  3. #43
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von XBU noisecore
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    Zitat Zitat von D4_don
    lol,
    gott sei dank nicht. aber iss wohl einer der wenigen publisher der die games von rockstar vertreiben will
    "Take-Two entwickelt und veröffentlicht Produkte unter den firmeneigenen Marken Rockstar Games, 2K, 2K Sports " ;-)

    http://www.take2.de/index.php?p=corporate_overview

  4. #44
    XBU DarkManX
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    Zitat Zitat von DaBrain
    ja eben. einer sagt strafbar, der andere sagt nich strafbar. total nervig langsam
    Der Besitz ist NICHT strafbar. Punkt, Ende, Aus!

  5. #45
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von D4_don
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    jupp, da haste wohl recht. der § 86 stgb bezieht sich eindeutig auf die verbreitung von verfassungsfeindlichen inhalten. bin zwar kein rechtsverdreher aber ich verstehe darunter das der reine besitz nicht strafbar ist.
    letztentlich muss jeder selbst entscheiden ob er sich trotzdem die uncut importiert oder nicht.

  6. #46
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    Wenn man den § 86 versucht zu zitieren, dann aber bitte kmpl.
    § 86a StGB:

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nr. 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

    Verwendung im Inland,vorrätig hält, einführt oder ausführt-deutlicher geht es nicht mehr.
    Wenn ihr das game in A bestellt, führt ihr folglich Waren ein. Zur Verwendung im Inland ist es auch bestimmt.

    Wie aus meinem ersten posting zu entnehmen ist, war ich einer der Dummen den sie beim Import von Wolfenstein (aus A) erwischt haben.
    Der Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis habe ich heute noch
    Ich kaufe mir Importware nur noch vor Ort, ein gebranntes Kind scheut das Feuer.

  7. #47
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Yvespheus
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    @Rondo:

    Habe schon auf Seite 3 den kompletten Paragraphen gepostet!

    Back to Topic:

    Zum Glück sitzt mein angehender Anwalt in Zürich und der bringt mir eins mit!

    Es hat Vorteile, jemanden zu kennen, der internationales Wirtschafts- und Steuerrecht und dazu noch Jura studiert!


    Mein Equipment:
    TV: Samsung LE32 A557P2F Full HD Konsole: XBox360 Slim mit 250GB HDD Sound: Logitech Z-5500 Eingabe: Logitech Harmony One+ Laufwerke: HD-DVD: Microsoft Xbox360 HD-DVD BluRay: Sony BDP-S350

    Anzahl Discs:
    DVDs: 555 HD-DVD: 58 BluRay: 167 Xbox360 Games: 69

  8. #48
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    Glück muss man haben.

  9. #49
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    Zitat Zitat von D4_don
    da die ps 3 version knapp 2 wochen später erscheint, hatten sie evtl. noch zeit das gold master zu ändern. was ich aber bezweifle da es sich auch schon normalerweise im presswerk befinden müsste für einen pünktlichen release.
    Die PS3 Version uncut gibts in DE da das Hakenkreuz enfernt wurde !

  10. #50
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von DaBrain
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    also die ps3 version die 12.07 erscheint ist komplett uncut aber die hakenkreuze fehlen trotzdem?

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