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  1. #13
    Ex-XBU-Team Hardcore Zocker Avatar von XBU Mastermind
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    Zitat Zitat von MaStEr_ChiEf
    Sschlieslich gibt es sowas wie 2 wöchiges Rückgaberecht.

    Ja jetzt wird sich irgendjemand gleich beschweren vonwegen Bla Bla sowas gibts nicht und hier und da , aber das is doch blödsinn die Händler sagen selber das man das hat, hab ich erst letzte woch zuhören gekriegt als ich versucht habe mein xbox beim MM umzutauschen.

    Auch wenn das irgendwo in irgendwelchen Juristenfachbüchern Steht das es sowas nicht gib.

    Das ist doch egal die Allgemeinheit geht von dem aus was so bekannt ist in dem fall halt das 2 wöchiege Rückgaberecht.

    Gruß M_C

    Hier also das Juristen bla bla.


    Es gibt KEIN 2 wöchiges Rückgaberecht. Jedenfalls nicht beim Kauf im Laden vor Ort. Das von dir zitierte 14 tägige Rückgaberecht existiert NUR und NUR be i Online Käufen.
    Mit diesem 14 tägigen Rückgaberrecht will der Gesetzgeber dir es ermöglichen einfach und unkompliziert die Ware zu begutachten und nicht wirklich zutesten. Der Gesetztestext sagt klar dazu es ermeglicht dem Kunden die Ware eingehend zu prüfen, wie es im Laden der Fall möglich wäre.

    Real heisst das natürlich, dass man ds Gerät anschliesst, testet etc. Solange man das Gerät Originalverpackt zurücksendet kommt es ja eigentlich nie zu Problemen.

    Darüberhinaus bieten MM, Saturn und viele andere Händler auf Basis der Kulanzleistung eine Rückgaberecht an den Kunden - meist 14 Tage. Sagt derHändler oder die Kette dies jedoch zu, so müssen sie sich auch daran halten. In diesem Fall heisst Rückgabe == Geld zurück.

    Der einzge Rechtliche Anspruch besteht durch den Vertragswiderruf (ausserhalb Onlinegeschäfte) von 7 Tagen (nicht Werktagen). Dazu müsste das Gerät abe z.B. NICHT geöffnet sein.

    So das hat alles nichts mit klugscheissern etc. zu tun - aber imho ist es besser wenn man schon im Fachgeschäft reklamiert, dass man auch ein wenig Sattelfest ist
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