Da sage ich mal definitiv falsch, dafür hätte er es sehr viel deutlicher kennzeichnen müssen und das ganze Zeug zum Inhalt der Xbox 360 nicht schreiben dürfen.Zitat von recOGnize
Nochmal mein gut gemeiner Hinweis, macht sowas nicht. Damit kommt mit Sicherheit keiner durch, ich empfehle euch hierzu mal das BGB zu kaufen und unter arglistiger Täuschung nachzuschlagen.
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Thema: ebay mal wieder
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22.01.2007, 11:08 #20
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