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  1. #28
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von Lutra
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    Zitat Zitat von tucktuck
    Ich bin zwar kein Jurist habe aber jede Menge rechtliche Vorlesungen in meinen Studium. Daher, aus meiner Sicht ist das Angebot eine arglistige Täuschung, daher der Vertrag ist nichtig.


    Sehe ich genau so.

    Dazu die Überschrift "Xbox 360 inkl. Verpackung", das sagt ganz klar dass eine Xbox 360 angeboten wird. Würde das "inkl." fehlen, sähe die Sache anders aus.

    Dazu ist die betreffende Textstelle in der er darauf hinweist, dass es sich nur um die Verpackung handelt nicht deutlich genug gekennzeichnet und hebt sich nicht vom restlichen Text ab.

    Der Trick ist einer der ältesten bei Ebay überhaupt.

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