Sers hab grad was interessantes im Netz gefunden... schauts euch mal an:
Die Debatte ist in aller Munde: Das Killerspielverbot. Wie Spiegel Online berichtet, gibt es nun neue Forderungen und Vorschläge aus der Politik. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) präsentiert einen neuen Gesetzesentwurf. Dieser sieht eine Ergänzung des § 131 StGB vor. Beckstein fordert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für diejenigen, die "grausame Computerspiele" verbreiten, einer Person unter 18 Jahren anbieten, überlassen oder zugänglich machen sowie herstellen, beziehen, liefern oder anbieten vor.
Niedersachsen in Gestalt des Innenministers fordert hingegen weitaus mehr: Bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe.
Doch als wäre das nicht bereits genug, sei es nach dem Entwurf der Niedersachsen darüber hinaus möglich, den Besitz oder die Nutzung von Killerspielen zu bestrafen, mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Bayern und Niedersachsen wollen, so Spiegel weiter, ihre Gesetzesentwürfe anpassen und voraussichtlich im Februar ein gemeines Konzept vorlegen.
Ergebnis 1 bis 10 von 20
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13.12.2006, 14:54 #1
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Strafe für die die Killerspiele spielen!
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13.12.2006, 14:57 #2
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Zitat von End of Dream
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13.12.2006, 15:00 #3
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Zitat von KSpeedy89
die wollen ein Jahr haftstrafe oder Geldstrafen verteilen
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13.12.2006, 15:04 #4
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Alder, ruhig bleiben.
Es betrifft doch nur die Händler.
Wenn du dir jetzt ein USK18-Game kaufst, dann werden doch die Händler angeklagt, nicht du. Die haben die Schuld, dass du dir dieses Game gekauft hast, sie hätten es verhindern können.
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13.12.2006, 15:13 #5
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Zitat von KSpeedy89
Doch als wäre das nicht bereits genug, sei es nach dem Entwurf der Niedersachsen darüber hinaus möglich, den Besitz oder die Nutzung von Killerspielen zu bestrafen, mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
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13.12.2006, 15:15 #6
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Huch, habe ich überlesen, danke für die große Schrift...
Also, erstmal muss gekärt werden, was sie mit Killerspielen eigentlich meinen. Nur die USK18-Games oder wie?
Ich persönlich zocke nur USK16-Shooter, am PC und 360 (SWAT 4, Halo 1+2).
Mich würde es dann als Beispiel nicht betreffen.
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13.12.2006, 15:17 #7
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Zitat von KSpeedy89
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13.12.2006, 15:19 #8
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Ohman Was für Ideen. Sollen sich lieber um mehr arbeitsplätze kümmern.
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13.12.2006, 15:23 #9
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Zitat von XBU Valle0204
Sollen se halt machen wie wollen die des Rausfinden ob ich Killerspiele auf der 360 Spiele? wollen die jedes haus in Deutschland durchsuchen nach killerspielen
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13.12.2006, 15:24 #10
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Allerdings, valle.
Außerdem hat die EU ja noch ein Wörtchen mitzureden.
Und da gibt es ja auch noch die PEGI, die EU-USK, wenn man so will.
Ein Beispiel, warum Deutschland generell etwas hart dazu ist:
F.E.A.R. für den PC hat bei PEGI das Siegel "17+, Mature" bekommen. Also ab 17 Jahren und den "Gewaltinhalt" (Sprache usw...) ist auf höchster Stufe.
In Deutschland wurde es gleich übertrieben mit USK18 eingestuft und wurde geschnitten.