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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von KSpeedy89
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    Zitat Zitat von End of Dream
    ...bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für diejenigen, die "grausame Computerspiele" verbreiten, einer Person unter 18 Jahren anbieten, überlassen oder zugänglich machen sowie herstellen, beziehen, liefern oder anbieten vor.
    Damit sind die Händler wohl eher gemeint. Wenn sie keine Verantwortung dafür übernehmen, finde ich es schon korrekt.

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von gS BaDcAtZ
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    Zitat Zitat von KSpeedy89
    Damit sind die Händler wohl eher gemeint. Wenn sie keine Verantwortung dafür übernehmen, finde ich es schon korrekt.
    hehe aber lies dir mal den Niedersachsen Teil durch die wollen ein Jahr haftstrafe oder Geldstrafen verteilen

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von KSpeedy89
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    Alder, ruhig bleiben.

    Es betrifft doch nur die Händler.
    Wenn du dir jetzt ein USK18-Game kaufst, dann werden doch die Händler angeklagt, nicht du. Die haben die Schuld, dass du dir dieses Game gekauft hast, sie hätten es verhindern können.

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von gS BaDcAtZ
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    Zitat Zitat von KSpeedy89
    Alder, ruhig bleiben.

    Es betrifft doch nur die Händler.
    Wenn du dir jetzt ein USK18-Game kaufst, dann werden doch die Händler angeklagt, nicht du. Die haben die Schuld, dass du dir dieses Game gekauft hast, sie hätten es verhindern können.
    Hey "alder" les mal

    Doch als wäre das nicht bereits genug, sei es nach dem Entwurf der Niedersachsen darüber hinaus möglich, den Besitz oder die Nutzung von Killerspielen zu bestrafen, mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von KSpeedy89
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    Huch, habe ich überlesen, danke für die große Schrift...

    Also, erstmal muss gekärt werden, was sie mit Killerspielen eigentlich meinen. Nur die USK18-Games oder wie?

    Ich persönlich zocke nur USK16-Shooter, am PC und 360 (SWAT 4, Halo 1+2).
    Mich würde es dann als Beispiel nicht betreffen.

  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von gS BaDcAtZ
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    Zitat Zitat von KSpeedy89
    Huch, habe ich überlesen, danke für die große Schrift...

    Also, erstmal muss gekärt werden, was sie mit Killerspielen eigentlich meinen. Nur die USK18-Games oder wie?
    Keine Ahnung.. ich denke mit Killerspielen meinen die glaub ALLE also denke ich mal graw usw. auch

  7. #7
    Ex-XBU-Team XBU Legende Avatar von XBU Valle0204
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    Ohman Was für Ideen. Sollen sich lieber um mehr arbeitsplätze kümmern.



  8. #8
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    Zitat Zitat von XBU Valle0204
    Ohman Was für Ideen. Sollen sich lieber um mehr arbeitsplätze kümmern.


    ja richtig... solche gesetze sind doch sowas von überflüssig...
    Sollen se halt machen wie wollen die des Rausfinden ob ich Killerspiele auf der 360 Spiele? wollen die jedes haus in Deutschland durchsuchen nach killerspielen

  9. #9
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von KSpeedy89
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    Allerdings, valle.

    Außerdem hat die EU ja noch ein Wörtchen mitzureden.
    Und da gibt es ja auch noch die PEGI, die EU-USK, wenn man so will.

    Ein Beispiel, warum Deutschland generell etwas hart dazu ist:

    F.E.A.R. für den PC hat bei PEGI das Siegel "17+, Mature" bekommen. Also ab 17 Jahren und den "Gewaltinhalt" (Sprache usw...) ist auf höchster Stufe.

    In Deutschland wurde es gleich übertrieben mit USK18 eingestuft und wurde geschnitten.

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