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    Schriftenreihe: Sicherheit im Umgang mit Industriegasen

    SICHERHEITSHINWEISE


    Gefahren beim missbräuchlichen Einatmen von Helium

    In letzter Zeit häufen sich Berichte bis hin zu Darstellungen in Showsendungen im
    Fernsehen über leichtsinnigen Umgang und gefährlichen Missbrauch durch das
    Einatmen von Gasen *) wie Helium. In Medienberichten wurde speziell die Wirkung
    beim Einatmen von Helium zum Erreichen einer sehr hellen Stimme verharmlost
    dargestellt. Eingeatmetes Helium kann zur Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und zum
    plötzlichen Tod führen!

    Die folgenden Fragen und Antworten sollen Sie über wichtige Sicherheitsaspekte zu
    Helium informieren:

    1. Welche Wirkung hat Helium auf den Menschen?
    Bei höheren Helium-Konzentrationen entstehen erstickungsartige Zustände, die im schlimmsten Fall bis zum Tode führen können. Das eingeatmete Helium verdrängt die Atemluft aus der Lunge.
    Trotz der geringen Dichte von Helium - 7
    x leichter als Luft! - lagert sich das Gas
    nach dem Einatmen in der Lunge an.
    Achtung: Bereits nach wenigen
    Atemzügen von Helium kann es somit zur
    Erstickung kommen.
    Der Mensch bemerkt das Ersticken nicht!
    Es treten Bewegungsunfähigkeit und
    Bewusstseineinschränkungen ohne
    Warnwirkung auf.
    Eine Bewusstlosigkeit in Folge des
    Einatmens von Helium kann zu
    unkontrollierbarem Atemstillstand,
    und damit zur Sauerstoffunterversorgung
    des Gehirns und
    irreversibler Schädigung des Zentralnervensystems
    mit lebenslangen
    Lähmungserscheinungen oder auch
    zum plötzlichen Tod führen.
    Nahezu die gleichen Gefahren
    bestehen beim Einatmen oder
    "Schnüffeln" aller Gase und Dämpfe,
    die die Sauerstoffaufnahme be- oder
    verhindern!

    *) Siehe auch IGV-Sicherheitshinweise
    "Gefahren beim missbräuchlichen
    Einatmen von Lachgas" und "Gefahren
    beim missbräuchlichen Einatmen von
    Schwefelhexafluorid (SF6).

    Industriegaseverband e.V. – Komödienstr. 48 – 50667 Köln
    Telefon: 0221-9125750 – Telefax: 0221-912575-15 – e-mail: Kontakt@Industriegaseverband.de
    Internet: IGV

    Quelle: ph.tum.de/fakultaet/services/zkv/hinweise/IGV_SHW_64_Gefahren_beim_missbruchlichen_einatmen_ von_helium.pdf
    Geändert von Revolvermann (09.12.2010 um 22:24 Uhr)

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