mit der steuererklärung.
kommt drauf an was dein kollege für einkünfte hat.
wenn er keine einkünfte außer arbeitslohn bezieht muss er keine abgeben.
bezieht er in sonstiger weiße noch einkünfte von mehr als 410 € muss er eine abgeben.
Spoiler: klugscheißer modus
sobald es jedoch eheleute sind, diese lohnsteuerklassen 3+5 haben, liegt eine pflichtveranlagung vor.
Spoiler: klugscheißer modus
ob zur abgebe einer Erklärung aufgefordert wird liegt im ermesser des Finanzamts
Spoiler: klugscheißer modus
mhm....ich hab eindeutig langeweile![]()
Ergebnis 1 bis 10 von 7290
Baum-Darstellung
-
27.05.2010, 14:18 #11Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
- Registriert seit
- 27.07.2008
- Beiträge
- 467
- Beigetretene Turniere
- 3
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 14 (100%)
"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher."
Albert Einstein




Zitieren