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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von LuZif3r
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    So schlecht ist die USK nicht. Nur bin ich auch der meinung, dass die Titel ab 18 oder ohne Jugendfreigabe auch wirklich uncut sein sollten, ansonsten kann man sich die Kennzeichnung ab 18 in meinen Augen schenken. So groß ist der Unterschied nämlich nicht zwischen USK 16 und USK 18 ( Assassins Creed bringt man genauso viele Leute um wenn man will, wie in jedem MP eines Shooters ).

    Ich denke mal eines der Probleme in Sachen gekürzte Fassungen in Deutschland ist die Tatsache, dass es leider genügend Eltern gibt, die ihren Rotzplagen die Spiele trotzdem kaufen, nur damit sie ihre Ruhe haben, da die besagten Rotzplagen andernfalls solane am Rad drehen, bis die Eltern es ihnen kaufen.

    Aber wie will man sowas kontrollieren, ob man das Medium jetzt für sich oder für eine andere Person kauft? Wobei es ja eigentlich egal sein dürfte, es ist Sache der Eltern was sie ihren Kindern erlauben und was nicht und das andere "normale Menschen" jetzt darunter "leiden" finde ich auch nicht in Ordnung.

    Zumal es ja irgendwo ein Einschnitt in die Freiheit eines Menschen ist, ihm "vorzuschreiben" welche Medien er in welcher Form konsumieren darf.....


    Nuja, mir ist es relativ egal, wenn ich meine Spiele Uncut haben will, dann kauf ich in UK oder AT ein. :>




  2. #2
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    Das mein ich ja, Ü18 Titel zu kürzen darf nicht sein bzw das sie gar nicht erscheinen.
    Wenn dann die Eltern ihren nicht volljährigen Kindern sowas kaufen müssen die zur Rechenschaft gezogen werden.
    Aber ich hab da meinen kleinen Laden hier am Ort der alles führt was legal ist
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