Ihr habt beide Recht. Aber die Geschäftsfähigkeit ist nicht das einzige Gesetz das man beachten sollte.
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Thema: Der Missgeschickthread
Hybrid-Darstellung
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13.10.2008, 20:57 #1
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13.10.2008, 21:46 #2
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vieleicht ist man in der gesellschaft ab 13 jugendlich aber laut gesetz erst ab 15! da du ja auch noch bis 15 kinder busfahrkarten bekommst. klingelts ? kann dir gerne mein berufsschuleintrag zu dem thema einscannen und zeigen. wenn du mein arabisch entziffern kannst.
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13.10.2008, 22:57 #3
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du gehst nach fahrkarten ? hab mir in münchen letztens ne fahrkarte für die sbahn gekauft und da stand 2 kinder 9-14 jahre = 1 Erwachsener) also wenn jetzt zwei kleine kinder so huckepack in nen laden gehn und sich schnaps kaufn is das legal oô ?
-.-'.....
edit/: ät unter mir, ich krieg bei solchen aussagen immer nur son hals und muss es einfach los werden.... OôGeändert von Brummelbaer (13.10.2008 um 23:03 Uhr)