Du kannst versuchen von deinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen (wenn der Auftrag an der Haustür oder per Telefon geschlossen worden ist)
Aber aufpassen die 14 Tage beginnen ab dem Tag der Auftragsbestätigung.
Für T-Online ist auch ganz wichtig das der Zugang noch nicht bzw. nicht viel genutzt worden ist.
Sollten die 14 Tage schon abgelaufen sein bzw. du eine vorzeitige Kündigung möchtest, kannst du leider nur auf Kulanz des Bearbeiters hoffen.
Aber bei nem Wechsel auf Kabel BW wird wohl keiner vom großen T sehr Kulant sein.
Gruß
Chrissi-Lu
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Thema: T-Com und T-Online kündigen
Hybrid-Darstellung
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19.08.2007, 19:51 #1Neues Mitglied Newbie
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19.08.2007, 20:30 #2Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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Also könnten wir den Vertrag rein Theoretisch jetzt noch kündigen da die 14 Tage nach dem Vertragsschluss noch nicht beendet sind oder wie kann ich das verstehen
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19.08.2007, 20:39 #3Neues Mitglied Newbie
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Ja und nein.
Ein Widerruf ist keine Kündigung.
Das beste ist du holst dir mal die Auftragsbestätigung, auf der Rückseite steht das ganze mit dem Widerrufsrecht.
Dort ist auch erklärt bis wann du widerrufen kannst und das dieser Widerruf schriftlich an die Kundenniederlassung erfolgen muss. Die Adresse steht aber dabei.
(Achso ein T-Punkt ist KEINE Kundenniederlassung)
Wenn dir aber nur um die Geschwindigkeit geht kannst ja mal auf VDSL prüfen lassen. (Wenn "nur" DSL 1000 geht kann immer noch VDSL gehen, ist ne andere Technik)
Gruß
Chrissi
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19.08.2007, 21:36 #4Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Bei der Telekom (wie bei so vielen anderen Unternehmen leider auch) ist es besser wenn du 2-3 mal anrufst, bei der Hotline labert dir nämlich jeder was anderes an den Kopf.



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