So seh ich das auch.
Und was denkt ihr was diesen Leuten lieber ist, ihre Spielzeugpunkte genommen kriegen oder eine Strafanzeige?
Ich wüsste was ich nehmen würde
Es geht hier um Diebstahl. Ich denke in den AGB wird genau festgelegt sein dass man bei einem Diebstahl alle Rechte auf bereits erworbenes vergibt.
MS wird sich hier nicht aus einem Fenster lehnen ohne dass die riesengroße Rechtsabteilung unten drunter mit nem großen Tuch steht...
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18.10.2009, 10:41 #22
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