Sehr geehrter *********
vielen dank für Ihre Mail vom 17.04.2009, die ich wie folgt gerne beantworten möchte:
Für Downloadinhalten sind weder die USK noch die Ständigen Vertreter zuständig (die Verantwortung der Ständigen Vertreter begrenzt sich auf Spielinhalte, die auf einen Datenträger in der Öffentlichkeit angeboten werden). Online-Inhalte unterliegen einer anderen gesetzlichen Regelung (dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). Zuständig hierfür ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die dabei von jugendschutz.net unterstützt wird (Näheres finden Sie unter www.jugendschutz.net).
Hinsichtlich der Distribution von Zusatzangeboten über XBOX Live liegt daher allein in der Hand von Microsoft zu entscheiden, welche Zusatzinhalte Online angeboten werden. Sie müssen dabei natürlich die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einhalten. Im Hinblick auf Ihre Frage ist hier die Firma Microsoft der richtige Ansprechpartner.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Frage beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
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09.05.2009, 13:12 #25Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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