Genau die selbe Antwort....
Hallo und danke für Ihre Mail.
Die USK stellt die organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Alterskennzeichnungen zur Verfügung.
Ich habe Ihre Mail an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK, die Zuständigen für die Freigabekennzeichnungen, weitergeleitet (st.vertreter@usk.de).
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08.04.2009, 12:04 #34aka XBU Ch4iiNsaW Profi Gamer
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