Aber es gibt doch auch den TüV und die Dekra! Natürlich kommts auch auf den Prüfer an aber die von der Dekra sehen manche Dinge nicht so eng wie der TüV!Zitat von XBU Valle0204
Edit: Ich hab hier noch was gefunden dass die Verfahrensweise der USK noch näher beschreibt:
http://bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Pre...=,rwb=true.pdf
Damit hat sich die Frage dann auch erledigt, die Tester sind freie Mitarbeiter die wechseln.
Ergebnis 1 bis 10 von 26
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05.09.2007, 16:51 #1
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05.09.2007, 17:05 #2
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Die USK is Gesetzlich bindend: Du kannst dich ja auch nicht mit ner Arbeitsamt- Konkurrenz selbstständig machen
@dayX: ALLE Spiele mit NS Symbolen sind Ferfassungswiedrig und Beschlagnamt!
Ich denke der Artikel bezog sich nur auf Titel, die wegen sonstigen Gründen beschlagnamt sind!
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05.09.2007, 17:12 #3
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NS Symbole tauchen in Videospielen die in Deutschland veröffentlicht werden erst garnicht auf. Daraus erklärt sich die relativ geringe Zahl an beschlagnahmten Titeln.
PS - Super Artikel
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05.09.2007, 18:55 #4
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Danke Lutra und ja du hast mit deiner Aussage recht...
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05.09.2007, 19:27 #5
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ja finde den artikel sehr interresant
zum glück werd ich bald 18 und kann dann schön zu meinem händler gehn und mia die spiele da kaufen und muss es nich immer übers i net machn
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05.09.2007, 20:15 #6
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Also bei so vielen Gesetzen würde ich den Überblick verlieren. Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann würde GoW in die A-Liste gehören.
Danke für die Info. Hoffe nur noch, dass die Gesetze nicht noch weiter verschlimmern.
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27.12.2007, 20:25 #7
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Thx für das Aufklären. Häte gedacht es gibt mehr beschlagnahmte Titel.