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Baum-Darstellung

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  1. #24
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Zitat Zitat von Eismagier Beitrag anzeigen
    Wie viele andere vor Dir bringst du Garantie und Gewährleistung durcheinander.
    Nein, bringe ich nicht. Garantie ist eine freiweillige Leistung und die Gewährleistung (1 Jahr)ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Im Klartext:

    1 Jahr (wobei hier die ersten 6 Monate der Hersteller in der Beweislast ist, danach umgekehrt) ab Kaufdatum wird ein defektes Gerät repariert, ausgetauscht wie auch immer. Sofern man den defekt nicht selber verursacht hat.



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