Nein, bringe ich nicht. Garantie ist eine freiweillige Leistung und die Gewährleistung (1 Jahr)ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Klartext:
1 Jahr (wobei hier die ersten 6 Monate der Hersteller in der Beweislast ist, danach umgekehrt) ab Kaufdatum wird ein defektes Gerät repariert, ausgetauscht wie auch immer. Sofern man den defekt nicht selber verursacht hat.
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07.03.2009, 17:38 #24Erfahrenes Mitglied Daddel König
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