Das ist alles schon etliche Male erklärt worden und dir sogar schon mehrfach per PN.
Die freigegebenen Linkmöglichkeiten reichen völlig aus und erspart sehr viel unnötige Arbeit, alle möglichen Links auf Recht, Gesetz und Schutz der Minderjährigen zu prüfen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit Quellangaben zu machen...zB.:
"Schaue mal da nach, da findest du die Lösung: netzeitung.de/politik/deutschland/1396620.html"
Die Linkregelung ist mühevoll und gewissenhaft erarbeitet und bleibt bis auf Weiteres so bestehen wie sie ist.
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06.07.2009, 14:23 #11
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