Dieses Verbot gilt laut Strafgesetz § 86 (3) nicht, "[...] wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Kunst oder Wissenschaft [...] dient.
liegt wahrscheinlich daran,dass filme in den bereich kunst fallen
wieso videospiele das dann nicht auch tun ist,ist mir allerdings schleierhaft
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Thema: The Saboteur
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28.12.2009, 20:47 #6
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