Ich glaube ich verraffe da gerade echt was... nur was...![]()
Kann sein, daß ich das mit den Ösi-Versionen verwechselt habe (Gears of War, etc.)... kein Plan.
Ergebnis 1 bis 10 von 12
Hybrid-Darstellung
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27.02.2008, 18:59 #1
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27.02.2008, 19:15 #2
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Der rote Sticker ist: "Keine Jugendfreigabe gemäß §xxx" oder so ähnlich!
GoW hat gar keinen Aufkleber für D.
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27.02.2008, 19:33 #3
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der weiße ist in österreich pegi 18+ z.b.
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27.02.2008, 20:26 #4
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Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
So, dass sind alle :P Ich glaube MS ist von der Schiene schon lange runter das keine 18ner mehr nach Deutschland kommen. CoD 4 war ja auch ab 18, genau wie Halo 3.
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27.02.2008, 20:31 #5
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Naja wie auch immer, was wollten die da denn schneiden ?
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27.02.2008, 21:09 #6
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Das selbe wie bei z.B. San Andres? Enthauptungen, Treten von Leichen usw.
Bei aktueller Politik hätte mich auch die Zensur von Prostituierten, Blut und Werkzeugen als Waffen nicht gewundert.
Ich bin begeisert und überlege mir die limited zu kaufen
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27.02.2008, 21:27 #7
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Das ist mal eine gute Nachricht... Ich bin schon froh, das GTA überhaupt in Deutschland erscheint...
XBU BautzeGears Fanatiker