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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ex-XBU-Team XBU Legende Avatar von XBU Valle0204
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    Besitzt ist nicht Strafbar, renn damit einfach nicht rum und schrei gleichzeitig zu verkaufen... Steht ja auch ausführlich in den 2 Artikeln die du Zitiert hast.



    @Purple(+MD)
    Die Diskussion ist beendet!

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von shakedalic
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    Wenn es strafbar wäre, dürften die Onlineshops aus der Schweiz, Österreich etc. nichtmal nach Deutschland ausliefern und da bestell ich eigentlich immer.

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    dürfen sie auch nicht und du machst dich auch strafbar beim bestellen... aber es geht halt um geld und bei videogames fällt das nicht wirklich auf...
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  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von shakedalic
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    Gamertag: shakedalic

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    Ja wie, dachte der Besitz ist nicht strafbar? Also nur das öffentlich zur Schau stellen oder der Wiederverkauf strafbar is?

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    du darfs das spiel besitzen und selber spielen... mehr nicht...
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  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von shakedalic
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    Am Schlimmsten finde ich aber, dass man keinen Support hat für die in Deutschland nicht geführten bzw. abgespeckten Games

  7. #7
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    Ich hab mein CoD 5 uncut von nem Xbox Live Kollegen gekauft Dann hat er sich ja strafbar gemacht


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