Hi,
habe gerade folgendes auf meine Anfrage ob ich mich Strafbar mache von einem Händler aus Österreich erhalten:
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Besitz nicht Strafbar, sondern nur das zur Schau stellen/weiter verkaufen.Hallo !
Es ist nicht straf-fähig wird aber bei Schaustellung eingezogen.
beste Grüße aus Innsbruck
Hier stand mal der Name
13-Nov-2008 / 18:22 / KW 46
Gruß,
Biggles
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Baum-Darstellung
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13.11.2008, 20:06 #5
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