Hi,
mal eine Frage: Wenn ich mir aus Holland eine Uncut Version von Call of Duty - World at War mitbringe, mache ich mich dann schon Strafbar?
Oder mache ich mich erst Strafbar, wenn ich es weiterverkaufe oder den Verkauf fördere? Ich denke was ich in meinen vier Wänden treibe, solange ich es nicht nach aussen dringt, sollte eigentlich niemanden etwas angehen, oder?
Ich denke mal, das diese Frage im moment so einige hier beschäftigt.
Gruß,
Biggles
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13.11.2008, 15:32 #1Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Call of Duty - World at War Uncut - Strafbar, oder nicht?
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13.11.2008, 15:37 #2Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Soweit ich weiss, ist der Besitz schon strafbar, wegen der verfassungsfeindlichen Symbolik...
MfG
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13.11.2008, 16:03 #3Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Hi,
ich zitiere mal aus den XBoxUser FAQs:
und weiter:Wolfenstein 3D : Die englische Version des Titels ist beschlagnahmt, weil in dem Titel nationalsozialistische Symbolik auftaucht.
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich es ohne Probleme besitzen, aber nicht umwerben, oder weiter verkaufen.Eine Beschlagnahmung bedeutet ein generelles Vertriebsverbot des Titels, ihr macht euch nicht strafbar, wenn ihr das Spiel besitzt, jedoch wenn ihr es weiterverkauft oder den Verkauf fördert.
Gruß,
Biggles
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13.11.2008, 16:17 #4Erfahrenes Mitglied Hardcore Zocker
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Der Besitz ist nicht strafbar! Darfst es nur nicht weiterverkaufen usw.

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13.11.2008, 19:06 #5Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Hi,
habe gerade folgendes auf meine Anfrage ob ich mich Strafbar mache von einem Händler aus Österreich erhalten:
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Besitz nicht Strafbar, sondern nur das zur Schau stellen/weiter verkaufen.Hallo !
Es ist nicht straf-fähig wird aber bei Schaustellung eingezogen.
beste Grüße aus Innsbruck
Hier stand mal der Name
13-Nov-2008 / 18:22 / KW 46
Gruß,
Biggles
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13.11.2008, 19:42 #6aka Gearsperte Profi Gamer
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Ich habe die Uncut Version und mir ist das eig. völlig schnuppe und außerdem steht ja nicht an deiner haustür Hi ich bin ... und habe die Uncut von COD xD

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13.11.2008, 20:01 #7Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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ja der Unterschied zwischen ihm und dir ist,dass du die Version aus em Netz hast du Affe, du machst dich gleich doppel strafbar.
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14.11.2008, 05:26 #8Ex-XBU-Team XBU Legende
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Besitzt ist nicht Strafbar, renn damit einfach nicht rum und schrei gleichzeitig zu verkaufen... Steht ja auch ausführlich in den 2 Artikeln die du Zitiert hast.

@Purple(+MD)
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29.06.2009, 15:04 #9Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Wenn es strafbar wäre, dürften die Onlineshops aus der Schweiz, Österreich etc. nichtmal nach Deutschland ausliefern und da bestell ich eigentlich immer.
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29.06.2009, 15:09 #10Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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dürfen sie auch nicht und du machst dich auch strafbar beim bestellen... aber es geht halt um geld und bei videogames fällt das nicht wirklich auf...
©2011 SchmierGold
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