Meine Frage war weder eine Form von Bewerbung noch hätte mir eine detaillierte Information zu dem Spiel ohne einen bestimmten Händler als "Verteilung" gegolten. Aber das müsst ihr wissen. Ich habe die Informationen mittlerweile auf mehreren anderen Webseiten bzw Foren gefunden, die anscheinend deswegen keinerlei Probleme gesetzlicher Natur bekommen haben.
Im Endeffekt ist es eure Entscheidung wie Ihr eure Seite verwaltet, aber das muss nicht jedem zusagen.
Mir ist allerdings klar, das Ihr eure AGBs dementsprechend führen müsst, und User sich dementsprechend verhalten bzw denen zustimmen müssen. In den Fall steht es euch natürlich frei, meinen Account zu löschen. Aber gutheißen kann ich eure Einstellungen diesbezügliche leider nicht. Sorry.
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Thema: Dying Light für Xbox One ?
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24.11.2016, 11:13 #1
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Dying Light für Xbox One ?
Geändert von Wolfseye (24.11.2016 um 11:20 Uhr)
DeR AltE WolF ^^
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24.11.2016, 12:24 #2
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Ja, das stimmt einige Seiten gehen freier damit rum, man muss schlussendlich selbst wissen wie weit man sich in eine Grauzone begibt und ne wie weit nicht.
Gut du hast in dem Punkt Recht, dass deine Fragen nicht verfänglich waren, zumindest wenn wir sie nüchtern beantworten.
Ist der Titel in Deutschland erschienen? Nein
Kann man den aus dem Ausland kaufen? Ja
Reicht es das Spiel einzulegen? Ja
Wenn du jetzt möchtest, dass wir dich löschen, weil eine Frage nicht so beantwortet wurde, wie du es dir erhofft hast, können wir das sicher tun. Überleg dir, ob das nicht etwas kleinlich ist aber du kannst natürlich selbst wählen in welchem Forum du dich wohl fühlst.