Wenn man den § 86 versucht zu zitieren, dann aber bitte kmpl.
§ 86a StGB:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nr. 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Verwendung im Inland,vorrätig hält, einführt oder ausführt-deutlicher geht es nicht mehr.
Wenn ihr das game in A bestellt, führt ihr folglich Waren ein. Zur Verwendung im Inland ist es auch bestimmt.
Wie aus meinem ersten posting zu entnehmen ist, war ich einer der Dummen den sie beim Import von Wolfenstein (aus A) erwischt haben.
Der Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis habe ich heute noch![]()
Ich kaufe mir Importware nur noch vor Ort, ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
Ergebnis 1 bis 10 von 59
Baum-Darstellung
-
26.06.2007, 22:13 #24Neues Mitglied Newbie
- Registriert seit
- 24.06.2007
- Beiträge
- 18
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0



Zitieren