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Vor einigen Monaten berichteten wir über die Klage, welche der Comedian Michael "Bully" Herbig gegen TakeTwo und die Rockstar Games Studios einreichte. Grund: Er sah seinen Spitznamen "Bully" in direktem Bezug und Verunglimpfung zu dem Spiel Bully: Die Ehrenrunde.

Nun scheiterte die Klage vor dem Landgericht München und wurde zurückgewiesen. Bei ,,Bully" handele es sich um einen Begriff mit verschiedenen Bedeutungen z.B. der Transporter VW Bully. Es sei zu erkennen, dass das Spiel nichts mit dem Künstler zu tun habe, so die Meinung des Gerichts.

Quelle: Heise Online

7 Kommentare

MasterChief92 Do, 30.10.2008, 15:06 Uhr

hätte der herbig gewonnen hätte ich das gericht für verrückt erklärt. Hat der nichts besseres zu tun als irgendwelche spielhersteller zu verklagen?

XBU JulianT01 Do, 30.10.2008, 13:16 Uhr

naja den VW Bully gibts ja am längsten^^
müsst ja VW den Herbig verklagen;)

tucktuck Do, 30.10.2008, 12:06 Uhr

Zumal Bully nun einmal in englischen diese kleinen Schulgrobiane benennt. Ist einfach so, dann soll er sich halt einen Spitznamen suchen der keine Bedeutung in einer anderen Sprache hat. Eigentlich müsste ihn jetzt JEDER verklagen der auch nur andeutungsweise von Bully veralbert wurde.

XBU Dirty Do, 30.10.2008, 11:42 Uhr

Als wenn TakeTwo einen Bully Herbig gekannt hätte. Den kennt doch kaum jemand 100m hinter den deutschen Grenzen

XBU Razor Do, 30.10.2008, 09:59 Uhr

Richtig so. Sonst verarsch er ja auch alles und jeden und jetzt gehts ja nicht mal direkt gegen ihn...

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