Hi Regentanne,
also es ist eigentlich recht einfach.
Da du den Kaufvertrag Mündlich abgeschloßen hast, ist der erstmal verbindlich. Das heißt der Hammer kann auf erfüllung deinerseits(Zahlung) bestehen.
Wenn du die Ware aber ausschließlich per Telefon bestellt hast ohne sie vorher zu begutachten und man Dir die Ware dann zuschickt, ist das Fernhandel und der sieht 14 Tätiges Rücktrittsrecht ohne Angaben von Gründen vor. das heißt der Hammer muss dir den Artikel zurücknehmen.
Ein Recht auf Rückgabe besteht im Einzelhandel aber generell nicht. Da die Ware ja vor Ort begutachtet wurde. Der weit verbreitete Irrglaube geht daraus hervor das die meisten Händler sehr kulant sind.
kleine Beispiel: wenn ich bei Aldi einen Joghurt fallen lasse, muss ich den theoretisch auch bezahlen. macht aber keiner.
Jedoch wird der Hammer wohl selbst dann die Tapeten zurück nehmen wenn du sie vor Ort gekauft hättest da:
1. Tapeten meistens Deutschland meist sehr Kulant ist.
2. reden wir warscheinlich von wesentlich weniger als 50€, daher wird da kaum einer welle machen.
im Netz sind die 30% Günstiger? das ist ja krass.Sicher das es die selben sind?
Bei Haushalts-Großgeräten(Meine Branche) werden z.B. manchmal Re-importe oder vorjahres Modelle angeboten. Also auf den ersten Blick gleich, aber am Ende doch unterschiedlich.
Na wenn die beim erneuten Anruf von nix mehr wissen ists ja gut
P.s.: Internet...buuuh![]()
Im Internet kaufen macht auf Dauer den Deutschen Einzelhandel kaputt
ich kauf nur im Netz wenn es nicht anders geht..
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Thema: Jurafrage zu Bestellung
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28.07.2013, 21:15 #5XBU Urgestein XBU Hero
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