Ein (Kauf-)Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ich fürchte ihr müsst in den sauren Apfel beißen, außer der Telefonhändler hat ein Umtauschrecht, was ja eigentlich der Fall sein sollte.![]()
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Thema: Jurafrage zu Bestellung
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27.07.2013, 11:32 #2
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