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  1. #6
    aka XBU Knallkrebs Profi Gamer Avatar von XBU Power Hansen
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    Zitat Zitat von Reddevil Beitrag anzeigen
    Ein guter tip aus dem bereich hab ich da noch , ich hab bisher gute erfahrung bei bestellungen aus Japan gemacht , da hat der verkäufer netterweise auf das päckchen "happy birthday" geschrieben , und ich hab nie was nachzahlen müssen .
    Darauf würde ich mich nicht verlassen. Gerade solche Pakete werden beim Zoll gerne mal geöffnet bzw. durchsucht.

    Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
    Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
    Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.

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